Mittwoch, September 06, 2006

Arschvotzen

Diese Perle habe ich im Juraforum erspäht:

Ein netter Fall aus der Praxis, der sich so tatsächlich abgespielt hat.

Ein Referendarskollege von mir sollte im Referendariat einen Strafantrag formulieren. Dem Inhalt nach ging es darum, dass ein Mann seine Frau geschlagen hat und dann später auf der Straße von der Polizei aufgegriffen wurde und dabei rief "Fotze, Fotze, Fotze". Der leitende Staatsanwalt wollte, dass auch eine Anklage wegen Beleidigung der Beamten hinzukommt. Mein Kollege hatte dies abgelehnt und wurde ins Büro zitiert.

Er erklärte dem Staatsanwalt, dass er eine Beleidigung für nicht gegeben ansieht, da es sich bei den beiden Beamten und männliche Beamte handelte und "Fotze" eindeutig weiblich belegt sei als Schimpfwort. Etwas anderes wäre es gewesen, hätte der Mann "Arschfotze" gerufen. Daraufhin erwiderte der Staatsanwalt "Also Herr X, wenn Sie mir das so erklären, kann ich dem folgen!"


Sehr schön! :-)

2 Kommentare:

Pratze hat gesagt…

Grandios das unsere Juristen endlich einmal abgeklärt haben welche umgangssprachlichen Titulierungen straffrei angewendet werden dürfen. Gibts da einen offiziellen Katalog???

Andersrum betrachtet...
muss man sich wirklich einige Jahre durch ein Jurastudium quälen um dann den rechtlichen Unterschied der begriffe Fotze und Arschfotze klar zu definieren?

Anonym hat gesagt…

Diese Anektote bitte ich mit Vorsicht zu genießen!
Hätte der Staatsanwalt Klage erhoben, wäre die Sache vor Gericht mit Sicherheit als Beleidigung durchgegangen.

Zur Fortbildung daher ein paar Rechtssprechungsspeispiele, die von der Rechtssprechung als Beleidigung eingestuft wurde:

Bezeichnung als „warmer Bruder“ (RG 41 286) (Anm.: Hehe, RG=Reichsgericht! :-)

eines Polizeibeamten, der „Sex“ mit Rentnerinnen liebe, als „Charakterschwein“ (Hamm NJW-RR 95, 1114)

Setzen der Worte „Künstler“ und „Werke“ in Anführungszeichen (Hamm NJW 82, 1656)

Bezeichnung eines Politikers als „Zwangsdemokrat“ (BVerfGE 82 282)

eines hohen Verwaltungsbeamten als „allergrößte Pfeife“ (LG Oldenburg NJW-RR 95, 1477)

Übersendung einer Postkarte des Graphikers K. Staeck mit der Darstellung der Rückansicht eines überdimensional großen Gesäßes auf einem viel zu kleinen Bürostuhl mit Widmung an einen Polizeibeamten (AG Hamburg NJW 89, 410)

Rat an Richter, „in Rente zu gehen“, weil „im Alter der Kalk rieselt“, Köln OLGSt S. 39

das „Götz-Zitat“ (Karlsruhe NStZ 05, 158)

bestimmte symbolische Handlungen, zB Ausräuchern eines Stuhls, auf dem der Betreffende gesessen hatte (RG LZ 15, 60)